Fragen
1. Wurden die vier Verstöße der Universität Greifswald gegen § 30 Absatz 1 TierSchVersV seitens der Aufsichtsbehörde geahndet? Wenn ja, in welcher Form geschah dies jeweils?
2. Wurden die zwei Verstöße der Universität Greifswald gegen § 37 Absatz 2 Satz 2 TierSchVersV seitens der Aufsichtsbehörde geahndet? Wenn ja, in welcher Form geschah dies jeweils?
3. Wurden die drei Verstöße der Universität Greifswald gegen § 29 Absatz 2 Satz 2 TierSchVersV seitens der Aufsichtsbehörde geahndet? Wenn ja, in welcher Form geschah dies jeweils?
4. Wurde der Verstoß der Universität Rostock gegen § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz (fehlende Erlaubnis) geahndet? Wenn ja, in welcher Form geschah dies?
5. Wie viele Tiere waren Bestandteil der Versuchsanstellung der Universität Rostock, für welche keine Erlaubnis vorlag (bitte nach Tierart und Art der Belastung aufschlüsseln)?