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Tierversuche in Mecklenburg-Vorpommern

27.08.2018
Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung

Die Kleine Anfrage befasst sich mit Tierversuchen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 bis 2017. Die Landesregierung nennt dabei zwischen 64 und 80 genehmigte Tierversuchsvorhaben pro Jahr. Es wurden verschiedene Tierarten verwendet, darunter Fische, Mäuse, Schweine, Hühner, Ratten und weitere. Die Belastungsgrade der Versuche reichten von gering über mittel bis hin zu Versuchen ohne Wiederherstellung der Lebensfunktion. Die Tierversuche dienten primär der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung sowie der Erforschung neuer Heilverfahren. Die Versuche wurden u. a. an den Universitäten Rostock und Greifswald sowie am FBN Dummerstorf und dem Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführt. In den Jahren 2015–2017 wurden in mehreren Fällen Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt, z. B. fehlende Erlaubnisse, mangelhafte Käfigkennzeichnungen und unzureichendes Beschäftigungsmaterial. Das Land hat die genannten Universitäten und Institute über Grundfinanzierungen unterstützt, jedoch keine projektbezogenen Mittel speziell für Tierversuchseinrichtungen gewährt. Die Landesregierung verweist auf die Bundesebene zur Förderung tierversuchsfreier Methoden und auf das 3R-Prinzip: Vermeidung, Verringerung und Verbesserung von Tierversuchen.


Fragen

1. Wie viele Tierversuche wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) genehmigt? 2. Wie viele Tiere (Wirbeltiere und Kopffüßer) waren jeweils Teil dieser Versuche (bitte nach Tierart und Jahr aufschlüsseln)? 3. Welcher Belastungsgrad (gemäß Versuchstiermeldeverordnung) trat jeweils auf? 4. Welchem wissenschaftlichen Zweck haben die Tierversuche jeweils gedient? 5. In welchen Einrichtungen wurden Tierversuche durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Ort)? 6. Sind der Landesregierung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die in Frage 5 erfragten Einrichtungen bekannt (wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Art des Verstoßes)? 7. Werden oder wurden diese Forschungseinrichtungen mit Mitteln des Landes gefördert (wenn ja, bitte auflisten nach Einrichtung, Fördersumme und Förderzweck)? 8. Unterstützt die Landesregierung die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen?