Fragen
1.1 Wie positioniert sich die Staatsregierung zur tierversuchsfreien Forschung?
1.2 Wie wird die tierversuchsfreie Forschung im Freistaat gefördert?
1.3 Mit welcher jährlichen Summe unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden?
2.1 Schreibt die Staatsregierung einen Förderpreis für tierversuchsfreie Forschungsmethoden aus?
2.2 Ist die Einrichtung eines Lehrstuhls für tierversuchsfreie Forschungsmethoden im Freistaat vorgesehen?
2.3 Plant die Staatsregierung, in dieser Legislaturperiode eine bayerische Strategie oder einen Fahrplan zum Ausstieg aus Tierversuchen vorzunehmen?
3.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, woher die in Tierversuchen verwendeten Versuchstiere stammen?
3.2 Sofern diese Tiere aus EU-Drittstaaten stammen, von wem wird die Erzeugung der Versuchstiere überwacht (bitte auch die Art und Weise der Überwachung mit angeben)?
3.3 Ist der Weg jedes einzelnen Versuchstieres über Herkunft, Verwendung und Tod für staatliche Behörden theoretisch nachvollziehbar?
4.1 Wie wird bei den genehmigenden Behörden die unabhängige Prüfung der Unerlässlichkeit eines beantragten Tierversuchs sichergestellt, also dass keine Ersatz- oder tierschonende Ergänzungsmethoden zum beantragten Tierversuch zur Verfügung stehen?
4.2 Werden zur Bewertung tierschonender oder tierfreier Ersatzmethoden unabhängige Sachverständige (abgesehen vom Antragsteller) hinzugezogen?
4.3 Wie wird sichergestellt, dass die Mitglieder der Tierversuchskommission stets den neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Alternativmethoden kennen?
5.1 Wie geschieht die Überprüfung der Tierversuche durch die Amtstierärzte, werden jeder Tierversuch sowie Haltung und Pflege der Versuchstiere vor Ort kontrolliert?
5.2 Wie häufig fanden im Jahr 2019 Kontrollen der Versuchstiereinrichtungen im Freistaat statt (bitte einzeln aufzählen)?
5.3 Gab es 2019 auch unangekündigte Kontrollen der Versuchstiereinrichtungen (bitte einzeln aufzählen)?
6.1 In welcher Form finden für Amtsveterinäre, welche mit der Überprüfung der Tierversuche betraut sind, fachliche Schulungen statt?
6.2 Welchen Umfang hatten diese Fortbildungen im Jahr 2019 (bitte einzeln aufzählen mit Anzahl und Dauer der Fortbildungen, Anzahl der Teilnehmer, Finanzierung etc.)?
6.3 Wie hoch war die Anzahl der in anzeigepflichtigen Tierversuchen verwendeten Tiere im Jahr 2019 im Vergleich zu der Zahl der in genehmigungspflichtigen Tierversuchen verwendeten Tiere?
7.1 Zu welchen Veränderungen in der Datenerfassung in Bayern hat die im Juni 2019 beschlossene Änderung der EU-Richtlinie 2010/63 in Art. 54 Abs. 2 geführt?
7.2 Erfolgt mittlerweile eine zentrale, digitale Erfassung der Daten zu Tierversuchen bzw. ist eine solche in Planung?
7.3 Was unternimmt die Staatsregierung, damit Studierende bereits im Studium mit den Möglichkeiten tierversuchsfreier Forschungsmethoden und der ethischen Problematik von Tierversuchen konfrontiert werden?
8.1 Welche neuen Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden sollen, sind im Freistaat geplant?
8.2 Welche Arten von Versuchen sind dort geplant?
8.3 Mit welcher Summe fördert die Staatsregierung diese geplanten Einrichtungen?