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Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden in Thüringen - Teil I

07.12.2021
Thüringen

Beschreibung

Die Antwort der Thüringer Landesregierung auf die Kleine Anfrage bezieht sich auf Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden im Zeitraum 2018 bis 2020. In diesen Jahren wurden insgesamt 199 genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge gestellt, wovon 187 genehmigt und 12 abgelehnt wurden. Der häufigste Zweck war die Grundlagenforschung, überwiegend mit Mäusen und Fischen. Angaben zum Schweregrad der Versuche werden zwar im Antrag geprüft, jedoch nicht systematisch erfasst. Gentechnisch veränderte Tiere werden statistisch nicht separat ausgewiesen. Die Genehmigungen sowie die Kontrolle der Versuche obliegen dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. Abweichungen vom beantragten Versuch wurden nicht festgestellt, Änderungen müssen gesondert angezeigt und genehmigt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge entsprach überwiegend den gesetzlichen Vorgaben (40 Arbeitstage für Neuanträge).


Fragen

1. Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden seit 2018 gestellt (nach Zweck, Tierart und Anzahl)? 2. Mit welchen Schweregraden wurden die Anträge gekennzeichnet? 3. Wie viele Anträge wurden genehmigt (nach Jahresscheiben)? 4. Bei wie vielen Fällen handelte es sich um gentechnisch veränderte Tiere? 5. Wie viele Anträge wurden nicht genehmigt und warum? 6. Wie und durch wen wird die Richtigkeit der Anträge und Angaben kontrolliert? 7. Gab es Abweichungen zwischen Antrag und tatsächlichem Versuch, und welche Konsequenzen hatte das? 8. Wie lange dauerte die Bearbeitung der Anträge durchschnittlich?