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Ablehnung von Tierversuchsanträgen

14.01.2016
Hessen

Beschreibung

In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in Hessen mehrere Tierversuchsanträge abgelehnt. Fünf Anträge von hessischen Hochschulen wurden aufgrund von Zweifeln an der Notwendigkeit, der Verwertbarkeit der Ergebnisse sowie der ethischen Vertretbarkeit der Versuche abgelehnt. Ein Antrag scheiterte, weil die Versuchsleiterstelle vakant war, und ein weiterer Antrag aufgrund mangelhafter wissenschaftlicher Begründung und unzureichender Modifikation des Versuchmodells. Bei Wirtschaftsunternehmen wurden vier Anträge abgelehnt, hauptsächlich aufgrund fehlender wissenschaftlicher und ethischer Begründungen, insbesondere hinsichtlich der Zahl der eingesetzten Tiere und der Schmerzen, die den Tieren zugefügt wurden. Ein Antrag auf Verlängerung wurde abgelehnt, weil von der genehmigten Versuchsanordnung abgewichen wurde. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 führte zu einem signifikanten Anstieg der Anträge, was vor allem im Regierungsbezirk Darmstadt beobachtet wurde.


Fragen

1. Wie viele Anträge auf Genehmigung für Tierversuche von hessischen Hochschulen wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt und mit welcher jeweiligen Begründung? 2. Wie viele Anträge auf Genehmigung für Tierversuche von hessischen Wirtschaftsunternehmen wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt und mit welcher jeweiligen Begründung? 3. Gibt es Erkenntnisse, dass die Anzahl der Anträge auf Tierversuche generell seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes verändert hat und wenn ja, in welchem Maße ist dies geschehen im Vergleich zu Anträgen im Vergleichsjahr 2009?