Fragen
1. a) Wie viele Tierversuche wurden jeweils in den Jahren 2015 und 2016 an den hessischen Hoch-schulen insgesamt durchgeführt (bitte nach Hochschule und Fachbereich aufschlüsseln)?
1. b) Wie viel Prozent dieser Versuche gehörten jeweils zu den Bereichen Grundlagenforschung, angewandter Forschung, Ausbildung, Forensik, zum Schutz der Umwelt und zu regulatorischen Zwecken (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
1. c) Wie viele Tiere wurden dafür jeweils verbraucht (jeweils Anzahl und Art der Versuchstiere nach Hochschulen gegliedert)?
1. d) Woher wurden die Versuchstiere jeweils bezogen?
2. Aus welchem Grund können keine Angaben zu Versuchen gemacht werden, die im Rahmen von Auftragsforschungsprojekten durchgeführt werden?
3. Welche Angaben zu erstmals verwendeten Tieren, transgenen Tieren und erneut verwendeten Tieren können auf Grundlage der o.g. Datenauswertung jeweils für die Jahre 2014-2016 aufgrund der nach Versuchstiermeldeverordnung eingegangenen Meldungen für die insgesamt in Hessen durchgeführten Tierversuche ermittelt werden?
4. Ist der Landesregierung bekannt, welche nachweislich gewonnenen Erkenntnisse auf den in den Hochschulen durchgeführten Tierversuchen der vergangenen zwei Jahre in der Grundlagenforschung und bei der Anwendung in der Humanmedizin basieren?
5. a) In welchen Studiengängen an hessischen Universitäten wurden aus welchem Grund Versuche unter Verwendung welcher Tiere mit welchem Verbrauch pro Semester durchgeführt?
5 b) In welcher Weise sind die Hochschulen in diesen Studiengängen dem Auftrag des § 17 Abs. 1, 2, 3 und 5 HHG nachgekommen?