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Tierversuche an Primaten in Sachsen 2019-2024

12.11.2025
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage betrifft Tierversuche an Primaten in Sachsen von 2019 bis 2024. Laut Staatsregierung hielt und verwendete ausschließlich die Universität Leipzig Weißbüschelaffen (Callithrix jacchus) zu wissenschaftlichen Zwecken. Die Zahl der tatsächlich eingesetzten Tiere variierte jährlich zwischen 6 und 22. Die Versuche dienten der Grundlagenforschung, insbesondere zu endokrinen und stoffwechselbezogenen Fragestellungen. Genehmigungen nach § 8 Tierschutzgesetz erlaubten zeitweise bis zu 49 bzw. 34 Tiere. Die Belastung wurde als maximal mittelgradig eingestuft. Bei Kontrollen 2023 wurden Abweichungen bei der Dokumentation, Tierkennzeichnung und der Durchführung des Versuchsvorhabens festgestellt. Die Affen wurden gemäß gesetzlichen Vorgaben in Gruppen gehalten, teilweise in Familienverbänden; Einzelhaltung erfolgte nur vorübergehend bei Unverträglichkeiten. Beschäftigung wurde durch Röhren, Seile, Äste, Heu oder Hängematten bereitgestellt. Die Tiere waren Nachkommen von in Gefangenschaft gezüchteten Primaten, wiesen unterschiedliche Altersstrukturen auf, und es kam jährlich zu einzelnen Todesfällen oder Euthanasien (zwischen 1 und 3 Tieren pro Jahr). Zu staatlichen Finanzmitteln für Haltung und Versuche liegen der Regierung keine Daten vor.


Fragen

1. Welche Einrichtungen hielten oder verwendeten Primaten 2019–2024? 2. Welche Genehmigungen bestanden, wie wurden sie eingestuft und wie viele Kontrollen mit welchen Ergebnissen fanden statt? 3. Unter welchen Haltungsbedingungen wurden die Primaten gehalten? 4. Woher stammen die Tiere, wie ist deren Alters- und Geschlechtsstruktur, und wie viele starben oder wurden euthanasiert? 5. Welche staatlichen Mittel wurden für Haltung, Pflege und Versuche eingesetzt?