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Gebühren – Genehmigung wissenschaftlicher Versuch an lebenden Tieren sowie Änderungen und Verlängerung bestehender Genehmigungen

15.01.2024
Berlin

Beschreibung

Die Anfrage thematisiert die Gebührenpraxis bei Genehmigungen für wissenschaftliche Tierversuche in Berlin. Die Gebühren basieren auf dem Gesetz über Gebühren und Beiträge und orientieren sich an kalkuliertem Zeitaufwand und durchschnittlichen Stundensätzen. Die Gebühr für eine Genehmigung (Tarifstelle 54060) liegt zwischen 250 und 2.500 €, bei Änderungen oder Verlängerungen (Tarifstelle 54061) zwischen 50 und 250 €. Zwischen 2019 und 2023 erzielte Berlin aus diesen Gebühren insgesamt rund 29.825 €. Die Entscheidung über die genaue Höhe erfolgt anhand konkreter Bearbeitungsmerkmale, etwa Anzahl der Sitzungen der Tierversuchskommission oder zusätzlichem Aufwand. Die Einnahmen fließen in den Landeshaushalt und werden nicht zweckgebunden verwendet. Ob die Gebühren den tatsächlichen Aufwand vollständig decken, wird nicht systematisch erfasst. Gebührenfreiheit besteht für nichtkommerzielle, dem Artenschutz dienende Vorhaben, um die Bedeutung solcher Forschungsprojekte zu unterstreichen.


Fragen

1. Auf welcher Grundlage wurden die Gebührensätze für den Abschnitt „Genehmigungen und Anordnungen nach dem Tierschutzgesetz“ festgelegt? 2. Nach welchen Kriterien entscheiden die Mitarbeitenden im LAGeSo in der zuständigen Abteilung über die Höhe der Gebühren? Bitte listen Sie die Kriterien sowie die Gebühren auf. 3. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Gebühren in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Jahr sowie Anzahl der Genehmigungen sowie Änderungen/Verlängerungen auflisten. 4. Decken die Gebühren den tatsächlichen Arbeitsaufwand der erbrachten Leistung durch die Mitarbeitenden des LAGeSo? 5. Stehen die Einnahmen dem LAGeSo zur Verfügung oder fließen diese in den Landeshaushalt? Werden die Gebühren zweckgebunden verwendet? 6. Warum sind Genehmigungen wissenschaftlicher Versuche an lebenden Tieren bei allen dem Artenschutz dienenden, nicht kommerziellen Vorhaben sowie Ausnahmegenehmigungen nach tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Durchführung von dem Artenschutz dienenden, nicht kommerziellen wissenschaftlichen Versuchen an lebenden Tieren gebührenfrei?