Fragen
1. Auf welcher Grundlage wurden die Gebührensätze für den Abschnitt „Genehmigungen und Anordnungen nach dem Tierschutzgesetz“ festgelegt?
2. Nach welchen Kriterien entscheiden die Mitarbeitenden im LAGeSo in der zuständigen Abteilung über die Höhe der Gebühren? Bitte listen Sie die Kriterien sowie die Gebühren auf.
3. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Gebühren in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Jahr sowie Anzahl der Genehmigungen sowie Änderungen/Verlängerungen auflisten.
4. Decken die Gebühren den tatsächlichen Arbeitsaufwand der erbrachten Leistung durch die Mitarbeitenden des LAGeSo?
5. Stehen die Einnahmen dem LAGeSo zur Verfügung oder fließen diese in den Landeshaushalt? Werden die Gebühren zweckgebunden verwendet?
6. Warum sind Genehmigungen wissenschaftlicher Versuche an lebenden Tieren bei allen dem Artenschutz dienenden, nicht kommerziellen Vorhaben sowie Ausnahmegenehmigungen nach tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Durchführung von dem Artenschutz dienenden, nicht kommerziellen wissenschaftlichen Versuchen an lebenden Tieren gebührenfrei?