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Tierversuche in Bayern

07.09.2018
Bayern

Beschreibung

Die Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernhard Roos vom März 2018 thematisiert die Transparenz und Kontrolle von Tierversuchen in Bayern vor dem Hintergrund des VW-Tierversuchsskandals. Die Staatsregierung verweist auf das Tierschutzgesetz und die EU-Richtlinie 2010/63/EU als rechtliche Grundlage. Tierversuche dürfen nur nach Genehmigung durch die Regierungen von Oberbayern oder Unterfranken durchgeführt werden. Angaben zu den Standorten oder Auftraggebern von Tierversuchen werden jedoch nicht zentral erfasst. Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, in der Regel alle drei Jahre, bei Primatenhaltung jährlich. Die Ergebnisse dieser Kontrollen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt, aber nicht veröffentlicht werden, da das Tierschutzgesetz hierfür keine Grundlage vorsieht. Eine Ausweitung der Transparenzpflichten ist derzeit nicht geplant. Insgesamt verweist die Staatsregierung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung, liefert aber keine konkreten Daten zu Umfang oder Auftraggebern von Tierversuchen in der laufenden Legislaturperiode.


Fragen

1. An welchen Standorten finden in Bayern offiziell regelmäßige Tierversuche statt? 2. Wer erteilte den Auftrag für die Tierversuche in Bayern in der aktuellen Legislaturperiode? 3. a) Werden Stellen mit Tierversuchen kontrolliert?   b) Wenn ja, durch wen?   c) Wenn ja, in welchen Intervallen? 4. a) Werden die Kontrollbefunde veröffentlicht oder aktenkundig erfasst?   b) Wenn nein, warum nicht?   c) Beabsichtigt die Staatsregierung, entsprechende Kontrollen einzuführen?