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Tierversuche am Franz-Penzoldt-Zentrum (FPZ) und am Präklinischen Experimentellen Tierzentrum (PETZ) in Erlangen
20.08.2018
Bayern
Beschreibung
Die Anfrage von Rosi Steinberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bezieht sich auf Tierversuche an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, insbesondere im Franz-Penzoldt-Zentrum (FPZ) und dem Präklinischen Experimentellen Tierzentrum (PETZ). In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort über 41.000 Tiere für biomedizinische Forschung, Diagnostik und Ausbildung verwendet – hauptsächlich Mäuse und Ratten. Mehrfachversuche fanden nicht statt. Die Einrichtungen werden teils durch staatliche Mittel, teils über Drittmittel finanziert. Die jährlichen Gesamtkosten für PETZ lagen bei ca. 2 Millionen Euro, für PIPE bei knapp 450.000 Euro. Das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) wird im PETZ aktiv umgesetzt, unter anderem durch verbesserte Haltungsbedingungen und belastungsarme Messmethoden. Im SFB 1181 zur Entzündungsforschung wurden 2015 und 2016 insgesamt 2.573 Mäuse verwendet. Eine direkte Aussage zur Übertragbarkeit der Versuchsergebnisse auf den Menschen wird nicht getroffen, jedoch auf erfolgreiche Entwicklungen in der Immuntherapie verwiesen. Die Versuchseinrichtungen sind auf 20 Standorte verteilt, bedingt durch logistische und kapazitäre Anforderungen. Kontrollen des Zustandes der Tiere werden durch geschultes Fachpersonal gewährleistet und erfolgen mindestens täglich.
Fragen
1. a–c) Wie viele Tiere wurden 2015/2016 im FPZ/PETZ verwendet? Gab es Mehrfachversuche? Wofür wurden die Tiere verwendet (Zwecke, prozentual)?
2. a–b) Welche Mittel erhalten FPZ/PETZ jährlich vom Freistaat? Wie hoch sind die öffentlichen Finanzierungen (2015/2016, aufgeschlüsselt)?
3. a–b) Welche Ergebnisse aus Tierversuchen der letzten zwölf Jahre sind direkt auf Menschen übertragbar? Wie hoch waren die eingesetzten Mittel?
4. a–c) Unter welchen Bedingungen werden Forschungsgelder bewilligt? Welche Rolle spielt das 3R-Prinzip? Wie wird es am FPZ/PETZ umgesetzt?
5. a–c) Wie viele Tiere wurden im Projekt „SFB 1181“ verwendet? In welchen Instituten? In wie viele Projekte ist es untergliedert?
6. a–b) Wie sind die Abbruchkriterien für SFB 1181 definiert und kontrolliert?
7. a–b) Wer unterstützt den Tierschutzbeauftragten? Wie hoch ist der Personalaufwand zur Einhaltung der Vorschriften?
8. a–b) An wie vielen Standorten sind Tierhaltungen untergebracht? Warum sind diese dezentral verteilt?