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Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode im Bereich der Heim- und Begleittiere sowie bezüglich Tierversuchen

09.11.2015
Bundesebene

Beschreibung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu Tierschutzankündigungen betont die Bedeutung der Reduktion von Tierversuchen. Im Rahmen der „Tierwohl-Initiative“ wurde das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) gegründet, um die Forschung an Alternativen zu Tierversuchen voranzutreiben. Im Jahr 2015 wurden 6 Millionen Euro für die Ausstattung des Zentrums bereitgestellt, welches sich auf die Entwicklung moderner molekularer, zellbiologischer und in silico Methoden konzentriert. Die Bundesregierung verfolgt einen Ansatz, der die 3 Rs (Replace, Reduce, Refine) in den Mittelpunkt stellt, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern. Trotz dieser Initiativen sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die Fördermittel für tierversuchsfreie Forschung zu erhöhen. Die Maßnahmen zur Unterstützung dieser Forschung sind jedoch zentral, um die tierschutzgerechte Behandlung von Tieren zu gewährleisten und den Einsatz von Tierversuchen zu minimieren.


Fragen

1. Welche Verbesserungen gibt es bei wie vielen Tieren (geordnet nach Tiergruppen) ein Jahr nach Start der Initiative aufgrund welcher neu eingeführten Maßnahmen, und welche Indikatoren belegen dies? 2. Inwiefern konnte das im Rahmen der Tierwohl-Initiative (www.bmel.de „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“) angestrebte Ziel, „die tierschutzgerechte Behandlung, Versorgung und Tötung von Tieren […] durch höhere Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die mit Nutz-, Zoo- oder Heimtieren beruflich umgehen“ zu verbessern, bereits erreicht werden? Wurde, wie hierzu für das Jahr 2015 angekündigt, bereits „mit allen betroffenen Kreisen die rechtliche Verankerung weiterer Anforderungen an die Sachkunde von Personen diskutiert und die Schlussfolgerungen umgesetzt“? Wenn ja, mit welchen betroffenen Kreisen wurde diskutiert? Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen, und wann sollen diese umgesetzt werden? Wenn nein, wie ist die konkrete Planung? 3. Welche vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien im Bereich der Tierhaltung sollen, wie im Rahmen der Tierwohl-Initiative angekündigt, aktualisiert werden? Wann bzw. mit welcher Priorisierung? 4. Was ist aus dem ursprünglich geplanten Vorhaben der Bundesregierung (www.mannheim.de vom 29. Juli 2010 „Wildtierverbot im Zirkus auf kommunaler Ebene nicht möglich“) geworden, nach der Überarbeitung des Säugetiergutachtens auch die Zirkusleitlinien entsprechend anzupassen? Wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und welche gesellschaftlichen Gruppierungen sind bzw. werden in den Überarbeitungsprozess eingebunden? 5. Inwieweit wurden – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels geplant und bereits umgesetzt? Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die Aufklärungsarbeit für potentielle Käuferinnen und Käufern intensivieren? 6. Wie weit sind Prüfungen der Bundesregierung bezüglich bundeseinheitlicher Regelungen zur Bekämpfung des Welpenhandels über seuchenschutzrechtliche Bestimmungen gediehen? 7. Welche Inhalte soll der angekündigte Leitfaden für die Vollzugsbehörden zum Umgang mit Welpenhandel (www.tierwohl-staerken.de „Den Tierschutz im Handel und bei der Haltung von Haus- und Begleittieren verbessern“) umfassen? Inwiefern plant die Bundesregierung, Studien zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels in Auftrag zu geben, und mit welchen Zeithorizonten? 8. Inwiefern wurde das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, „gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Initiative zu ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen“, umgesetzt? Durch welche Maßnahmen und mit welchen (finanziellen) Mitteln trägt die Bundesregierung hierfür Sorge? Für wie viele Tierheime haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Wahlperiode hierdurch bislang Verbesserungen ergeben? 9. Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Unterscheidung zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis für die Tierheime, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 10. Inwiefern hält die Bundesregierung die Vergabe eines „Tierschutzpreises für den besonders tierschutzfreundlichen Umgang mit dem Pferd“ für geeignet und ausreichend, um den Tierschutz im Pferdesport zu stärken? Anhand welcher Kriterien wurden die Preise 2014 und 2015 vergeben, und an wen? 11. Plant die Bundesregierung, die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport zu aktualisieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Missstände sind nach Auffassung der Bundesregierung im Pferdesport am gravierendsten, und welche Maßnahmen plant sie dagegen zu ergreifen? 13. Lehnt die Bundesregierung die Forderung, das Brandzeichen bei Pferden zu verbieten, nach wie vor ab? Wenn ja, mit welcher Begründung? 14. Um wie viele Stellen und um welche Kompetenzen wurde die ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) im Rahmen der Weiterentwicklung zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) erweitert, das am 29. September 2015 eröffnet wurde und bei dessen Eröffnung Bundesminister Christian Schmidt angekündigt hatte, sein langfristiges Ziel sei es, Tierversuche komplett zu ersetzen? 15. Wofür konkret werden bzw. wurden die 6 Mio. Euro (www.bmel.de „Meilensteine und Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“) eingesetzt, die das Zentrum in diesem Jahr für die gerätetechnische Erstausstattung erhalten hat? 16. Wofür konkret sollen die 1,5 Mio. Euro (www.bmel.de „Meilensteine und Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“) eingesetzt werden, die für die nächsten Jahre angekündigt wurden? 17. Welche Maßnahmenpläne wurden für die Arbeit des Zentrums aufgestellt, um tierversuchsfreie Forschung weiterzuentwickeln und deren Anerkennung zu beschleunigen (bitte nach Projekten, Stellen, Mitteln, Laufzeiten etc. aufschlüsseln)? 18. Auf welches der 3 R (Replace, Reduce, Refine) wird das Zentrum seinen Schwerpunkt legen? Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies ersichtlich? 19. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Replacement“ zum Ersatz von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum, Fördermittel etc.)? 20. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Reduction“ zur Reduktion von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum, Fördermittel, Tierart und Anzahl der Tiere)? 21. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Refinement“ zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum, Fördermittel, Tierart und Anzahl der Tiere)? 22. Wird der Schwerpunkt des Zentrums vor allem in der Durchführung eigener Forschungsprojekte liegen oder im Bereich der Vernetzung und Information von Behörden, Forschern und Öffentlichkeit? Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies ersichtlich? 23. Welche gesellschaftlichen Gruppierungen sollen offiziell in die Arbeit des Zentrums einbezogen werden? Wie und bis wann soll die Auswahl dieser Gruppierungen erfolgen? 24. Soll es einen Beirat nach dem Vorbild der ZEBET-Kommission geben, bzw. soll dieser entsprechend umfunktioniert werden? Wenn ja, soll dieser mit einem besseren Mandat ausgestattet sein, und wer ist bzw. soll in diesem Beirat vertreten sein? Wenn nein, warum nicht? 25. Ist die personelle Besetzung des „nationalen Ausschusses“ des Zentrums bereits abgeschlossen? Wenn ja, welche Personen werden diesen besetzen, und wie wurden sie ausgewählt? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 26. Hält die Bundesregierung die Schaffung des Zentrums für ausreichend, um das von Bundesminister Christian Schmidt verkündete Ziel, „Tierversuche komplett zu ersetzen“, zu erreichen? 27. Welche weiteren Anstrengungen plant die Bundesregierung zur Reduktion und zum Ersatz von Tierversuchen? Inwiefern sollen etwa die Fördermittel für tierversuchsfreie Forschung in den nächsten Jahren durch den Bund aufgestockt werden?