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Tierversuche in Bayern
30.03.2016
Bayern
Beschreibung
Die Abgeordnete Rosi Steinberger erkundigte sich 2015 nach Umfang, Zuständigkeit und Ablehnungsgründen von Tierversuchsanträgen in Bayern. Zuständig sind seit 2015 die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken; zuvor waren auch Mittelfranken und die Oberpfalz beteiligt. Zwischen 2009 und 2014 wurden in Bayern 2.320 Anträge auf Tierversuche gestellt, insbesondere von Universitäten, Forschungseinrichtungen, pharmazeutischen Unternehmen und Naturschutzinstitutionen. Die beantragten Versuche betrafen zahlreiche Tierarten – von Mäusen über Affen bis zu Vögeln, Fischen und Reptilien – und dienten vielfältigen Zwecken: von Grundlagenforschung über medizinische Produktentwicklung bis zu toxikologischen Prüfungen und Verhaltensstudien. In fünf Fällen wurden Anträge abgelehnt, meist wegen mangelnder wissenschaftlicher Notwendigkeit, unklarer Übertragbarkeit auf den Menschen oder fehlender ethischer Vertretbarkeit. In einem Fall lag keine erforderliche Haltungserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vor. Die Entscheidungen basierten auf den Vorgaben des Bundes-Tierschutzgesetzes.
Fragen
1. Welche Genehmigungsbehörden sind in Bayern für Anträge auf Tierversuche zuständig?
2. a) Wie viele Anträge wurden 2009–2014 gestellt (jährliche Aufschlüsselung)?
b) Von welchen Einrichtungen wurden sie gestellt?
3. a) Welche Tierarten waren vorgesehen?
b) Für welche Art von Versuchen waren die Tiere vorgesehen?
4. a) Welche Anträge wurden abgelehnt (jährliche Aufschlüsselung)?
b) Was waren die Gründe für die Ablehnungen?