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Maßnahmen des Landes zur Reduktion des Versuchstierverbrauchs

18.01.2023
Baden-Württemberg

Beschreibung

ChatGPT: Vielen Dank für das vollständige Dokument. Hier ist eine strukturierte Antwort auf deine Anfrage: 📋 Extrahierte Fragen aus dem Antrag (Drucksache 17/3967): Wie hat sich der Versuchstierverbrauch in der Forschung im nationalen Vergleich in den letzten Jahren entwickelt? Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Zahl der Tiere in Tierversuchen und deren Belastungen zu reduzieren, insbesondere zur Umsetzung des 3R-Prinzips? Welche Rolle spielt die Vernetzungsinitiative „Bundesnetzwerk 3R“? Inwieweit konnte das „3R-Netzwerk Baden-Württemberg“ mit dem Bundesnetzwerk 3R verknüpft werden? Welche Forschungsaktivitäten zur Reduktion des Versuchstierverbrauchs bestehen an den Hochschulen in Baden-Württemberg? Welche einschlägigen Forschungsaktivitäten bestehen an nicht-hochschulischen Forschungseinrichtungen im Land? Inwieweit profitieren diese Aktivitäten von Landes-, Bundes- oder EU-Förderung? Inwiefern konnten gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden gewonnen werden? Sind Probleme in der Umsetzung oder Anwendungspraxis des § 30a Landeshochschulgesetz (Tierschutz in der Lehre) bekannt? Welchen Einfluss misst die Landesregierung dem Genehmigungsvorbehalt für Tierversuche in der Forschung auf die Umsetzung des 3R-Prinzips bei? Welche Möglichkeiten erkennt die Landesregierung, um die Zahl gezüchteter, aber nicht verwendeter Versuchstiere zu reduzieren? Welche statistischen Eckdaten aus Genehmigungsverfahren im Land werden systematisch erhoben und verarbeitet? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus retrospektiven Evaluierungen dieser Kennzahlen seit 2020? Sind Komplikationen in der Umsetzung dieser Evaluierungen bekannt geworden? Wie werden die Interessen der Forschung gewahrt, die weiterhin auf Tierversuche angewiesen ist – insbesondere in der biomedizinischen Forschung? 🧩 Zusammenfassung (max. 200 Wörter): Der Antrag der FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg (Drucksache 17/3967) befasst sich mit Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen im Land. Die Landesregierung berichtet, dass trotz schwankender Versuchstierzahlen ein Abwärtstrend zu erkennen sei. Zur Umsetzung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) fördert das Wissenschaftsministerium seit 2020 das 3R-Netzwerk Baden-Württemberg mit fünf regionalen Zentren an verschiedenen Universitäten. Dieses ist mit der Bundesinitiative „Bundesnetzwerk 3R“ vernetzt. Neben Forschungsaktivitäten an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen werden Professuren gefördert, wie etwa für „Organ-on-a-Chip“-Systeme. Zudem gibt es keinen bekannten Umsetzungsbedarf hinsichtlich § 30a des Landeshochschulgesetzes. Genehmigungsverfahren für Tierversuche werden im Rahmen der EU-Vorgaben dokumentiert und retrospektiv bewertet. Die Landesregierung sieht im Genehmigungsvorbehalt eine wichtige Kontrollinstanz zur Einhaltung des Tierschutzes. Gleichzeitig betont sie, dass trotz Fortschritten Alternativmethoden nicht alle Fragestellungen abdecken können und Tierversuche in bestimmten Bereichen weiterhin notwendig sind.


Fragen

1. wie sich der Versuchstierverbrauch in der Forschung im nationalen Vergleich in den letzten Jahren entwickelt hat; 2. welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die Zahl der Tiere in Tierversuchen und deren Belastungen erheblich zu reduzieren, mithin das im Tierschutzgesetz verankerten 3-R-Prinzip konsequent umzusetzen, das zur Vermeidung, Verringerung und Verbesserung anhält; 3. welche Rolle dabei die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu Beginn des Jahres 2022 gestartete Vernetzungsinitiative „Bundesnetzwerk 3R“ spielt; 4. inwieweit dieses Netzwerk als Plattform für die 3R-Methodenforschung funktional mit dem „3R-Netzwerk Baden-Württemberg“ verknüpft werden konnte; 5. welche einschlägigen Forschungsaktivitäten zur Reduktion des Versuchstierverbrauchs an den Hochschulen in Baden-Württemberg bestehen; 6. welche einschlägigen Forschungsaktivitäten an nicht-hochschulischen Forschungseinrichtungen im Land bestehen; 7. inwieweit diese Aktivitäten von landesseitiger, nationaler und europäischer Förderung profitieren können; 8. inwiefern es durch die Aktivitäten der Landesregierung gelungen ist, gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwerben, die an der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch arbeiten; 9. inwieweit ihr Probleme in der Umsetzung oder Anwendungspraxis der 2020 neu geschaffenen Regelungen des § 30a Landeshochschulgesetz zum Tierschutz in der Lehre bekannt sind; 10. welchen Einfluss sie dem Genehmigungsvorbehalt für Tierversuche in der Forschung auf die Zielsetzung des 3R-Prinzips beimisst; 11. welche Möglichkeiten sie erkennt, um die Zahl der gezüchteten, aber letztlich doch nicht für die Forschung verwendeten und größtenteils getöteten Ver suchstiere zu reduzieren; 12. welche statistischen Eckdaten aus den Genehmigungsverfahren im Land systematisch erhoben und verarbeitet werden (etwa die Zahl der Anträge, die Ablehnungsquote, der Verwendungszweck und der Schweregrad der beantragten Tierversuche); 13. welche Erkenntnisse das Wissenschaftsministerium aus retrospektiven Evaluierungen dieser Kennzahlen seit 2020 erlangt hat; 14. inwieweit dem Ministerium dabei Komplikationen bekannt geworden sind; 15. wie sie die Interessen der Forschung gewahrt sieht, die auf Tierversuche (auch weiterhin, etwa mangels praktizierbarer Alternativen) angewiesen ist, insbesondere mit Blick auf die biomedizinische Forschung