Fragen
1. wie sich der Versuchstierverbrauch in der Forschung im nationalen Vergleich in den letzten Jahren entwickelt hat;
2. welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die Zahl der Tiere in Tierversuchen und deren Belastungen erheblich zu reduzieren, mithin das im Tierschutzgesetz verankerten 3-R-Prinzip konsequent umzusetzen, das zur Vermeidung, Verringerung und Verbesserung anhält;
3. welche Rolle dabei die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu Beginn des Jahres 2022 gestartete Vernetzungsinitiative „Bundesnetzwerk 3R“ spielt;
4. inwieweit dieses Netzwerk als Plattform für die 3R-Methodenforschung funktional mit dem „3R-Netzwerk Baden-Württemberg“ verknüpft werden konnte;
5. welche einschlägigen Forschungsaktivitäten zur Reduktion des Versuchstierverbrauchs an den Hochschulen in Baden-Württemberg bestehen;
6. welche einschlägigen Forschungsaktivitäten an nicht-hochschulischen Forschungseinrichtungen im Land bestehen;
7. inwieweit diese Aktivitäten von landesseitiger, nationaler und europäischer Förderung profitieren können;
8. inwiefern es durch die Aktivitäten der Landesregierung gelungen ist, gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwerben, die an der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch arbeiten;
9. inwieweit ihr Probleme in der Umsetzung oder Anwendungspraxis der 2020 neu geschaffenen Regelungen des § 30a Landeshochschulgesetz zum Tierschutz in der Lehre bekannt sind;
10. welchen Einfluss sie dem Genehmigungsvorbehalt für Tierversuche in der Forschung auf die Zielsetzung des 3R-Prinzips beimisst;
11. welche Möglichkeiten sie erkennt, um die Zahl der gezüchteten, aber letztlich doch nicht für die Forschung verwendeten und größtenteils getöteten Ver
suchstiere zu reduzieren;
12. welche statistischen Eckdaten aus den Genehmigungsverfahren im Land systematisch erhoben und verarbeitet werden (etwa die Zahl der Anträge, die Ablehnungsquote, der Verwendungszweck und der Schweregrad der beantragten Tierversuche);
13. welche Erkenntnisse das Wissenschaftsministerium aus retrospektiven Evaluierungen dieser Kennzahlen seit 2020 erlangt hat;
14. inwieweit dem Ministerium dabei Komplikationen bekannt geworden sind;
15. wie sie die Interessen der Forschung gewahrt sieht, die auf Tierversuche (auch weiterhin, etwa mangels praktizierbarer Alternativen) angewiesen ist, insbesondere mit Blick auf die biomedizinische Forschung