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Tierversuche in Forschungseinrichtungen der Wirtschaft in Hessen für die Jahre 2012 bis 2013
22.01.2015
Hessen
Beschreibung
Die Kleine Anfrage von Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betrifft Tierversuche in wirtschaftlich orientierten Forschungseinrichtungen in Hessen für die Jahre 2012 und 2013. Laut Antwort der Landesregierung wurden 2012 insgesamt 165 und 2013 136 Tierversuche genehmigt, wobei keine Meldepflicht über die tatsächliche Durchführung besteht. Der Tierverbrauch wird jedoch gemeldet: Besonders Mäuse, Ratten, Fische, Kaninchen und Meerschweinchen wurden in hohen Stückzahlen eingesetzt. Die Versuchstiere stammen überwiegend aus registrierten Zucht- und Liefereinrichtungen innerhalb Deutschlands und der EU; einzelne Tiere, z. B. Hunde, kamen auch aus den USA. Einige Tiere, wie Rotmilane und Fische, stammten aus Wildfängen für Telemetrie-Studien. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird streng auf die Einhaltung des 3R-Prinzips geachtet. Die Landesregierung verweist auf erfolgreiche Refinement-Bemühungen, etwa durch den Ersatz belastender Testverfahren. Erkenntnisse liegen nur vereinzelt vor, beispielsweise zur Entwicklung eines aalfreundlichen Betriebsmanagements an Wasserkraftanlagen und zur Ursachenanalyse des Rückgangs des Rotmilans durch GPS-Besenderung.
Fragen
1. a) Wie viele Tierversuche wurden 2012 und 2013 in Hessen ohne Einbezug der Hochschulen durchgeführt?
b) Wie viele Tiere wurden in den jeweiligen Forschungseinrichtungen jeweils verbraucht (Anzahl und Art)?
2. Woher wurden die Versuchstiere bezogen?
3. Wie viele Neuanträge wurden 2012 und 2013 gestellt und wie viele wurden davon abgelehnt?
4. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um den Tierverbrauch zu reduzieren?
5. Welche nachweislich gewonnenen Erkenntnisse basieren auf Tierversuchen der Wirtschaft in den letzten beiden Jahren?