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Tierversuche an hessischen Hochschulen für die Jahre 2012 bis 2013

31.03.2015
Hessen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage von Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) befasst sich mit Tierversuchen an hessischen Hochschulen in den Jahren 2012 und 2013. Laut dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist in diesem Zeitraum ein Rückgang sowohl der Anzahl der Tierversuche (von 676 auf 526) als auch der verbrauchten Tiere (von ca. 61.000 auf 48.000) zu verzeichnen. Die Hochschulen setzen verstärkt das 3R-Prinzip (Reduce, Refine, Replace) um und arbeiten an alternativen Lehr- und Forschungsmethoden. Dennoch bleibt der Verzicht auf Tierversuche in der medizinisch-pharmazeutischen Forschung derzeit unmöglich. Die meisten Versuche entfielen auf die Justus-Liebig-Universität Gießen und die Goethe-Universität Frankfurt, vor allem in den Bereichen Humanmedizin, Biowissenschaften und Veterinärmedizin. Zahlreiche Tiere wurden für die Ausbildung eingesetzt, häufig unter Rückgriff auf vorbereitete Materialien oder bereits getötete Tiere. Auch wurden Studiengänge analysiert, in denen Tierversuche in der Lehre vorkommen, sowie Maßnahmen zur Reduktion des Tierverbrauchs beschrieben, darunter der Einsatz von Simulationen, Filmen und Alternativmodellen.


Fragen

1. a) Wie viele Tierversuche wurden 2012 und 2013 an hessischen Hochschulen durchgeführt (nach Hochschule und Fachbereich)? b) Wie viel Prozent dieser Versuche gehörten zu Grundlagen-, angewandter und Auftragsforschung? c) Wie viele Tiere wurden dafür jeweils verbraucht (Anzahl und Art nach Hochschule)? d) Woher wurden die Versuchstiere jeweils bezogen? 2. Welche Zahlen können laut Versuchstiermeldeverordnung für 2012 und 2013 über Tierversuche in Hessen differenziert angegeben werden? 3. Welche nachweislich gewonnenen Erkenntnisse basieren auf den Tierversuchen der Hochschulen in den Jahren 2012 und 2013? 4. a) In welchen Studiengängen wurden Tierversuche zu welchem Zweck und mit welchem Tierverbrauch pro Semester durchgeführt? b) In welcher Weise wurde dem Auftrag aus § 17 Abs. 2 und 3 HHG zur Reduktion von Tierversuchen nachgekommen?