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Tierversuche an Hunden in Berlin von 2018 bis 2024 – Teil 3 Fragen zum Verwendungszweck von Hunden

10.02.2025
Berlin

Beschreibung

Die dritte Schriftliche Anfrage von Dr. Stefan Taschner behandelt den Verwendungszweck von Hunden in Berliner Einrichtungen zwischen 2018 und 2024 im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Lediglich die FU Berlin gab an, Hunde zu diesen Zwecken verwendet zu haben. Seit 2013 gilt auch der Einsatz zu Lehrzwecken als genehmigungspflichtiger Tierversuch nach §7 Tierschutzgesetz. Die eingesetzten Hunde stammen sowohl aus Versuchshaltung als auch aus Privathand. Eingesetzt wurden sie u. a. zur Erhebung physiologischer Parameter und zur Übung klinischer Untersuchungen. Wiederverwendung von Hunden ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, genaue Zahlen werden jedoch nicht erfasst. Die Ausbildung von Veterinärmedizinstudierenden am lebenden Tier ist gesetzlich vorgeschrieben; tierfreie Alternativmethoden wie Modelle und virtuelle Plattformen (z. B. Veterinary Skills Net, QuerVet) ergänzen die Ausbildung. Eine vollständige Befreiung vom Tierkontakt ist im Studium der Veterinärmedizin nicht möglich. Fort- und Weiterbildungen mit Hundeeinsatz erfolgen ebenfalls, wenn dies in den Weiterbildungskatalogen vorgeschrieben ist. Hunde, die nicht mehr in Versuchen verwendet werden, werden vermittelt.


Fragen

1. Welche Einrichtungen verwendeten Hunde zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken? 2. Wie viele Hunde wurden verwendet (inkl. Rasse, Geschlecht)? 3. Wie viele wurden gemäß §7 und §4 TSchG eingesetzt? 4. Für welche beruflichen Ausbildungen wurden Hunde eingesetzt und wie viele? 5. Wie viele waren wiederverwendet bzw. erstmals eingesetzt? 6. Was wurde konkret mit den Hunden gemacht (§7, §4 TSchG)? 7. Welche Verwendungen sind gesetzlich vorgeschrieben? 8. Gibt es Alternativmethoden und wie werden sie genutzt? 9. Welche Studiengänge setzten Hunde ein (§4, §7 TSchG)? 10. In welchen Modulen wurden Hunde verwendet (Pflicht/Wahlpflicht)? 11. Wie viele Hunde im Studium waren wiederverwendet/neu? 12. Haben Studierende vom Recht auf Befreiung Gebrauch gemacht? 13. Welche Alternativmethoden ersetzen Tierversuche? 14. Zu welchen Fort-/Weiterbildungszwecken wurden Hunde eingesetzt (§4, §7 TSchG)? 15. Wie viele Hunde in Fort-/Weiterbildung waren wiederverwendet/neu? 16. Welche Einsätze sind in Fort-/Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben? 17. Gibt es tierverwendungsfreie Alternativen und wie werden sie genutzt? 18. Werden Hunde nach Lehrversuchen weiterverwendet?