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Tierversuche von Hunden zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken in Schleswig-Holstein Teil 1
14.04.2025
Schleswig-Holstein
Beschreibung
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW) befasst sich mit dem Einsatz von Hunden zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken in Schleswig-Holstein seit 2018. Nach Angaben der Landesregierung werden Hunde unterschiedlicher Rassen und Geschlechter durch zwei Einrichtungen verwendet: die Christian-Albrechts-Universität (CAU) für die Ausbildung von Tierpflegern sowie eine privatwirtschaftliche Einrichtung zur Weiterbildung praktizierender Tierärzte in der Ultraschalldiagnostik. An der CAU wurden in den Jahren 2018, 2021, 2022 und 2023 jeweils 3 bis 4 Hunde eingesetzt. Seit 2023 verwendet die private Einrichtung 36 Hunde. Einsätze gemäß §4 Tierschutzgesetz (Organ-/Gewebeentnahme) fanden nicht statt. Für Tierpfleger ist der Einsatz lebender Tiere, zu denen auch Hunde gehören können, im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen. Bei Tierärzten ist der Tiereinsatz zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus fachlichen Gründen notwendig. Als Alternativen stehen in diesen Bereichen keine tierfreien Methoden zur Verfügung.
Fragen
1. Welche Tierversuchseinrichtungen haben seit 2018 Hunde zu Ausbildungszwecken eingesetzt und in welchen Ausbildungen?
2. Wie viele Hunde wurden seit 2018 gemäß §7 TSchG eingesetzt?
3. Wie viele Hunde wurden seit 2018 gemäß §4 TSchG eingesetzt?
4. In welchen Ausbildungen ist die Verwendung von Hunden gesetzlich vorgeschrieben?
5. Werden in nicht gesetzlich vorgeschriebenen Fällen tierverwendungsfreie Alternativmethoden angeboten?
6. Müssen Teilnehmende die Nutzung tierverwendungsfreier Alternativmethoden extra beantragen?
7. Wie viele haben seit 2018 von der Nutzung tierverwendungsfreier Alternativmethoden Gebrauch gemacht?