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Tierversuche in Niedersachsen

14.05.2018
Niedersachsen

Beschreibung

Das Dokument behandelt eine Kleine Anfrage zu Tierversuchen in Niedersachsen und die schriftliche Antwort der Landesregierung. Es wird ausgesagt, dass Tierversuche grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, während einige Vorhaben nur anzeigepflichtig sind. Zuständig für Genehmigungen ist das LAVES, das auch von Ethik-Kommissionen beraten wird. Es wird ausgesagt, dass in Niedersachsen 2015 327, 2016 301 und 2017 328 Tierversuchsvorhaben genehmigt wurden. Die Zahl der verwendeten Tiere lag 2015 bei rund 339.000 und 2016 bei etwa 286.000, mit Mäusen als häufigster Art. Der Schweregrad der Versuche war überwiegend „gering“ (etwa 58–60 %), während schwere Eingriffe 2–4 % ausmachten. Die Landesregierung erläutert, dass etwa 35 Einrichtungen Tierversuche durchführen, darunter Universitäten, Forschungsinstitute und Unternehmen. Zudem wird ausgesagt, dass für einige Projekte Landesmittel flossen, vor allem für Telemetrie-Studien im Wildtiermanagement. Weiterhin wird der Forschungsverbund R²N mit 4,5 Mio. € gefördert, um Alternativmethoden zu entwickeln und den Einsatz von Tieren zu reduzieren.


Fragen

1. Wie viele Tierversuche wurden 2015, 2016 und 2017 in Niedersachsen genehmigt? 2. Wie viele Tiere (Wirbeltiere und Kopffüßer) waren jeweils Teil dieser Tierversuche? 3. Wie ist der Schweregrad dieser Versuche jeweils gewesen? 4. In welchen Städten bzw. Forschungseinrichtungen und in welchem Umfang wurden die Tierversuche durchgeführt? 5. Inwieweit und in welcher Höhe fungiert die Landesregierung bei diesen Versuchen als Geldgeber? 6. Welche Personen oder Institutionen sind noch in finanzieller Hinsicht an diesen Untersuchungen beteiligt? 7. Welchem wissenschaftlichen Zweck haben die Versuche jeweils gedient? 8. Gibt es eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung der Experimente im Hinblick auf ihre Gebotenheit? 9. Wie ist der Erkenntnisgewinn aus diesen Versuchen seitens der Landesregierung zu werten? 10. In welchem Maß kontrolliert bzw. begleitet die Landesregierung die Durchführung dieser Versuche unter tierschutzrechtlichen Aspekten? 11. In welchem finanziellen Umfang setzt sich die Landesregierung für die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen ein?