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Tierversuchsfreie Methoden fördern, Kontrollen von Tierhaltungen verbessern
10.11.2021
Niedersachsen
Beschreibung
Das Dokument behandelt den Antrag von SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag zur Förderung tierversuchsfreier Methoden und zur Verbesserung der Kontrollen von Tierhaltungen. Es wird ausgesagt, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU in deutsches Recht umgesetzt werden muss, um die Zahl der Versuchstiere zu verringern und Alternativen zu fördern. Der Landtag bittet die Landesregierung, unter anderem die Kontrollfrequenz zu erhöhen, unangekündigte Kontrollen einzuführen, den R²N-Verbund weiter zu fördern und einen niedersächsischen Forschungspreis für Alternativmethoden zu prüfen. Es wird ausgesagt, dass auch auf Bundesebene für mehr Förderung tierfreier Projekte, einheitliche Standards, eine zentrale Datenbank für Alternativmethoden und mehr Transparenz bei Tierversuchen geworben werden soll. Die Antwort der Landesregierung verweist auf das neue Tierschutzgesetz mit Mindestkontrollfrequenzen und risikoorientierten Kontrollen, die zentrale Überwachung durch das LAVES und die Förderung des R²N-Verbundes mit 4,5 Mio. Euro. Außerdem wird die Existenz mehrerer spezialisierter Datenbanken zu Alternativmethoden betont, deren bessere Vernetzung angestrebt wird.
Fragen
1. Die Kontrollfrequenz von Tierversuchseinrichtungen erhöhen, möglichst unangekündigt.
2. Tierfreie Forschungsprojekte wie den R²N-Verbund weiter fördern.
3. Einen niedersächsischen Forschungspreis für Alternativmethoden initiieren.
4. In der Lehre auf getötete Tiere verzichten, sofern gleichwertige Methoden verfügbar sind.
5. Für konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU eintreten.
6. Einheitliche Standards bei Überwachung und für die Überwachten schaffen.
7. Förderung von tierversuchsbasierten auf tierfreie Projekte verlagern.
8. Mehr Transparenz und Zugang zu Informationen über Tierversuche ermöglichen.
9. Jedes Tierversuchsvorhaben genehmigungspflichtig machen.
10. Kontrollintervalle erhöhen.
11. Eine zentrale Datenbank zu Alternativmethoden einrichten.
12. Die BfR-Plattform um anzeigepflichtige Vorhaben erweitern.
13. Nur nachweislich alternativlose Versuche genehmigen.