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Tierlose Landwirtschaft, Verbot der Jagd, Einschränkung privater Tierhaltung – Teilt die Landesregierung Ansichten radikaler Tierrechtler?

24.02.2014
Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Busen und Höne thematisiert die Anerkennung von Tierschutzverbänden in NRW, insbesondere solcher mit radikalen Zielen wie dem Verbot jeglicher Tierhaltung, der Jagd oder der Nutzung tierischer Produkte. Die Landesregierung betont in ihrer Antwort, dass ihre Tierschutzziele – wie artgerechte Haltung und Schmerzvermeidung – nicht mit den Forderungen extremistischer Tierrechtsgruppen übereinstimmen. Zwar können anerkannte Vereine Klagebefugnis erhalten, jedoch ausschließlich zur Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts, nicht zur Umsetzung politischer Forderungen wie der Abschaffung von Tierhaltung. Eine finanzielle Förderung erfolgt nur bei Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen. Erkenntnisse über rechtswidriges Verhalten können zum Entzug der Anerkennung führen. Die Kriterien für die Anerkennung von Tierschutzorganisationen sind im TierschutzVMG NRW klar geregelt, etwa die Gemeinnützigkeit, langjährige Tätigkeit im Tierschutz und ein offenes, demokratisches Vereinswesen. Die Landesregierung sieht keinen Interessenkonflikt zwischen ihrer Tierschutzpolitik und der Klagebefugnis von Vereinen, da nur rechtlich fundierte Anliegen zulässig sind.


Fragen

1. Decken sich die Ziele der Tierrechtler mit den Zielen der Landesregierung? 2. Werden radikale Tierrechtler in NRW zukünftig mit Steuermitteln unterstützt? 3. Sieht die Landesregierung keinen Interessenkonflikt zwischen dem offiziellen Ziel die Haltungsbedingungen zu bessern und dem Ziel der Klageberechtigten Organisationen, die Tierhaltung komplett zu verbieten? 4. Könnten die nun klageberechtigten Tierrechtler mit Steuermitteln gegen die Haltungsbedingungen von nordrhein-westfälischen Polizeihunden klagen? 5. Welche konkreten Kriterien legt die Landesregierung an, um die Seriösität eines Verbandes zu prüfen?