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Anerkennung von Natur- und Tierschutzvereinigungen in NRW

25.02.2016
Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen können Umwelt- und Tierschutzvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen als anerkannte Vereinigungen registriert werden, was ihnen Beteiligungs- und Klagerechte einräumt. Während in den letzten fünf Jahren keine Naturschutzvereinigungen anerkannt wurden, erhielten acht Tierschutzvereine diese Anerkennung. Die satzungsgemäßen Aufgabenbereiche werden bei Tierschutzvereinen nicht im Bescheid aufgeführt, müssen aber tierschutzorientiert sein. Kein Verein verlor in den letzten fünf Jahren die Anerkennung; jedoch wurden vier Anträge abgelehnt – etwa wegen Sitz außerhalb NRWs, unzureichender Satzung oder fehlender Unterlagen. Anerkannte Naturschutzvereinigungen reichten in den Jahren 2012 bis 2014 über 3.200 Stellungnahmen ein. Auch Tierschutzvereine nutzten ihre Rechte: Sie brachten Eingaben zu Haltungsbedingungen und Futtermitteln ein und erhoben Klagen, etwa wegen verweigerter Akteneinsicht. Zudem beteiligten sie sich an Gesetzesvorhaben wie dem Gefahrtiergesetz und der Tierschutz-Zuständigkeitsverordnung. Genaue Zahlen über weitere Beteiligungen liegen jedoch nicht vor.


Fragen

1. Welche Vereinigungen hat die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren als Naturschutz- bzw. Tierschutzvereinigungen anerkannt? 2. Wie lautet jeweils der satzungsmäßige Aufgabenbereich, für den die Anerkennung der jeweiligen Vereinigung gilt? 3. Bei welchen Vereinigungen wurde in den vergangenen fünf Jahren aus jeweils welchen Gründen die Anerkennung widerrufen? 4. Bei welchen Vereinigungen wurde in den vergangenen fünf Jahren die Anerkennung aus welchen Gründen abgelehnt? 5. In wie vielen Fällen haben die anerkannten Vereinigungen von ihren Mitwirkungsrechten innerhalb der letzten fünf Jahre Gebrauch gemacht?