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Nachfrage zur Drucksache Nr. 18/883 - Tierversuche in Niedersachsen
06.07.2018
Niedersachsen
Beschreibung
Das Dokument behandelt eine Kleine Anfrage zur weiteren Klärung von Details zu Tierversuchen in Niedersachsen. Es wird ausgesagt, dass die Kategorien in den Versuchstiermeldungen (z. B. Grundlagenforschung, Hochschulausbildung) auf EU-Vorgaben basieren und dort klar definiert sind: Grundlagenforschung umfasst z. B. physiologische Untersuchungen und Analysen zum besseren Verständnis biologischer Abläufe, während Schulungskategorien praktische Trainings zur Berufsausbildung meinen. Es wird ausgesagt, dass es keine generelle Mitteilungspflicht gibt, ob der erwartete Erkenntnisgewinn eines Versuchs erreicht wurde, da dafür keine bundes- oder europarechtliche Grundlage besteht. Allerdings sind für stark belastende Versuche und Primatenversuche verpflichtend rückblickende Bewertungen vorgesehen, die zukünftige Genehmigungen verbessern sollen. Außerdem wird der aktuelle Stand des Forschungsverbundes R²N beschrieben, der mit 4,5 Mio. € gefördert wird. R²N entwickelt Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen, z. B. Testsysteme für Leber, Lunge und Verdauungstrakt, erste Ergebnisse sind bereits für Veröffentlichungen geplant und ein internationales Symposium wird organisiert.
Fragen
1. Welche Arten von Versuchen verbergen sich detailliert und explizit hinter den einzelnen Kategorien der Versuchstiermeldung?
2. Wird sich die Landesregierung zukünftig dafür einsetzen, dass eine generelle Mitteilungspflicht eingeführt wird, ob der erwartete Erkenntnisgewinn aus einem Tierversuch erreicht wurde?
3. Wie ist der aktuelle Forschungsstand des niedersächsischen Forschungsverbundes „R²N - Replace and Reduce aus Niedersachsen - Ersatz und Ergänzungsmethoden für eine zukunftsweisende biomedizinische Forschung“?