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Tierschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021

07.03.2022
Sachsen-Anhalt

Beschreibung

Der Bericht informiert über die rechtlichen Grundlagen, Genehmigungspraxis und statistischen Entwicklungen zu Tierversuchen in Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Durchführung sind das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung sowie die Versuchstiermeldeverordnung, die die EU-Richtlinie 2010/63/EU umsetzen. Genehmigungen für Tierversuche werden durch das Landesverwaltungsamt erteilt; Voraussetzung ist u. a. die Anwendung des 3R-Prinzips. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils 60 Anträge gestellt, wobei die Zahl genehmigter Anträge von 58 (2019) auf 42 (2020) sank. Die Zahl der Versuchstiere verringerte sich im Vergleich zu 2015 ebenfalls. Am häufigsten wurden Mäuse, Ratten, Haushühner und Schweine verwendet. Die Belastung der Tiere wurde überwiegend als gering oder mittel eingestuft. Der Anteil schwer belasteter Tiere lag unter 1 %. Der Tod war 2019 bei 43,5 % und 2020 bei 33 % der Tiere das Ergebnis des Versuchs. Hauptzweck war jeweils die Grundlagenforschung (über 80 %). Die Genehmigungspraxis umfasst auch die Einbindung einer Kommission mit Tierschutzbeteiligung. Trotz Rückgangs der Versuchstierzahlen gibt es weiterhin Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung europäischer Vorgaben.


Fragen

Thema Tierversuche ab S. 56 (Fragen aus dem bericht abgeleitet) Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Tierversuche in Sachsen-Anhalt? Wie viele Tierversuchsanträge wurden 2019 und 2020 gestellt, genehmigt oder zurückgezogen? Welche Tierarten wurden verwendet und in welchem Umfang? Wie verteilen sich die Belastungsgrade der Tierversuche? In welchem Anteil endeten Tierversuche mit dem Tod der Tiere? Zu welchen Zwecken wurden Tierversuche durchgeführt? Wie ist die Kommission zur Tierversuchsgenehmigung zusammengesetzt? Welche Umsetzungsdefizite bestehen laut EU-Kommission in Deutschland?