Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Tierversuche am Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der Universität Kaiserslautern I

12.12.2013
Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Neuhof betraf Tierversuche am Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der TU Kaiserslautern. Das Ministerium stellte klar, dass es keinen eigenen Fachbereich, sondern nur einen Lehrbereich gibt. Zwischen 2007 und 2013 wurden drei genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben im Lehrbereich durchgeführt. Insgesamt wurden in fünf Jahren 17.972 Tiere an der Universität eingesetzt, davon rund 7,5 % im Bereich Lebensmittelchemie und Toxikologie. Die Tierversuche dienten vor allem der Grundlagenforschung und Ausbildung. Rechtlich vorgeschriebene Tierversuche wurden nicht durchgeführt. Es fanden zwei amtliche Kontrollen (2008, 2010) ohne Beanstandung statt. Eine retrospektive Bewertung der Tierversuche war rechtlich nicht vorgeschrieben und wurde nicht durchgeführt. Der Nutzen der Versuche wird vor allem über wissenschaftliche Publikationen dokumentiert. Eine erneute Überprüfung wird im Rahmen gesetzlicher Änderungen erwartet.


Fragen

1. In welchen Forschungsprojekten des Fachbereichs Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der Universität Kaiserslautern wurden in den letzten fünf Jahren Versuche an Tieren durchgeführt (Projektname und -laufzeit)? 2. Wie hoch ist jeweils der Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. anzeigepflichtigen sowie der genehmigungspflichtigen Tierversuche am Institut für Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie sowie an der Universität Kaiserslautern insgesamt? 3. Wie viele Tiere, aufgeschlüsselt nach Tierart, Anzahl der Tiere, Versuchsart und Nutzen des Versuchs, wurden in den letzten fünf Jahren an der Universität Kaiserslautern verwendet? 4. Werden die durchgeführten Tierversuche einer retrospektiven Bewertung unterzogen, aus der sich der von den Forschenden angegebene Nutzen und das Vorliegen der ethischen Vertretbarkeit nachprüfen lassen? Falls keine retrospektive Bewertung durchgeführt wird, welche konkrete Überprüfung der Forschungsergebnisse findet statt, um nachzuweisen, inwieweit ein Nutzen für den Menschen erzielt werden konnte, der höher ist als das Leid der Tiere? 5. Welche Kontrollen durch die zuständige Veterinärbehörde fanden in den letzten fünf Jahren statt? Welche Beanstandungen gab es?