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Notwendige Verbesserungen beim Tierschutz und Novellierung des Bundestierschutzgesetzes

30.11.2012
Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Marcel Hürter und Thorsten Wehner bezieht sich auf die geplante Novellierung des Bundestierschutzgesetzes und kritisiert die Haltung der Bundesregierung zu bestimmten tierschutzpolitischen Themen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bedauert ausdrücklich die Entscheidung des Bundestags, das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden sowie der betäubungslosen Ferkelkastration nicht konsequent umzusetzen bzw. zu verschieben. Hinsichtlich der Käfighaltung von Legehennen sieht die Landesregierung keine bundesweiten Fortschritte und fordert weiterhin ein Verbot der Kleingruppen- und ausgestalteten Käfighaltung. Zudem verweist sie auf ihre eigenen Initiativen im Bundesrat: 24 Änderungsanträge, von denen 18 angenommen wurden. Darunter befinden sich u. a. das Verbot der Pelztierhaltung, der Sodomie und von Tierversuchen an Menschenaffen sowie die Einführung eines Tierwohllabels und Sachkundenachweise für Tierhalter und Schädlingsbekämpfer. Einige Vorschläge fanden hingegen keine Mehrheit, etwa zur Heimtierschutzverordnung, zur Ferkelbetäubung durch Landwirte oder zur Änderung des Qualzuchtparagrafen.


Fragen

1. Wie bewertet es die Landesregierung aus tierschutzpolitischer Sicht, dass die Bundesregierung entgegen vorheriger Erklärungen der Bundeslandwirtschaftsministerin und gegen die Positionierung des Bundesrates beabsichtigt, ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden nicht gesetzlich festzuschreiben? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht der Bundesregierung, das im bisherigen Entwurf zur Novelle des Bundestierschutzgesetzes vorgesehene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017 um zwei Jahre zu verschieben? 3. Welche bundesweiten Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Hinblick auf die notwendigen gesetzlichen Neuregelungen zur Käfiglegehennenhaltung? 4. Welche Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Rahmen der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes hat die Landesregierung bisher insbesondere im Bundesrat ergriffen?