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Tierversuche am Fachbereich Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie der Universität Kaiserslautern – II

12.12.2013
Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) befasst sich mit Tierversuchen am Lehrbereich Lebensmittelchemie und Toxikologie der TU Kaiserslautern. Die Landesregierung stellt klar, dass es keinen eigenen Fachbereich mit dem genannten Namen gibt, jedoch Tierversuche am genannten Lehrbereich stattfinden. Dabei wurden alle Versuchstiere nach Abschluss der Experimente getötet, meist wegen notwendiger Organ- oder Gewebeentnahmen. Die Tötung erfolgt schmerzfrei unter Narkose mit Isofluran. Die Finanzierung der tierversuchsbezogenen Projekte wurde nicht näher aufgeschlüsselt. Rheinland-Pfalz fördert seit 1992 tierversuchsfreie Alternativen, u. a. durch projektbezogene Förderungen nach Bewertung durch ZEBET und einen Forschungspreis, der 2008 an die Universitätsmedizin Mainz ging. Zudem setzen Einrichtungen wie die TU Kaiserslautern und Universitätsmedizin Mainz verstärkt auf bildgebende Verfahren, menschliche Biobanken und Zellkulturmodelle. Genehmigte oder angezeigte Tierversuche werden u. a. in Mainz, Kaiserslautern, Trier und an Fachhochschulen durchgeführt. Die Einrichtungen handeln im Rahmen der Forschungsfreiheit, Tierversuche bedürfen aber einer Begründung, warum keine Alternativen möglich sind.


Fragen

1. Was geschah in den letzten fünf Jahren konkret mit den Tieren, nachdem die Versuche an ihnen beendet waren? Wie viele Tiere wurden nach den Versuchen weitervermittelt? 2. Wann ist eine Tötung der Tiere nach den Versuchen erforderlich und wie erfolgt diese? 3. Aus welchen Geldern (und in welcher Höhe) wurden die tierexperimentellen Forschungsprojekte am Fachbereich für Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, finanziert? 4. Welche Anreize gibt es, um eine tierversuchsfreie Forschung zu fördern? 5. An welchen weiteren Forschungseinrichtungen im Land werden genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Tierversuche durchgeführt?