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Arbeit der Tierversuchskommission im Jahr 2017

29.10.2018
Berlin

Beschreibung

Die Berliner Tierversuchskommission (TVK) wird für drei Jahre berufen; die aktuelle Amtszeit endet am 31.12.2019. Ein Drittel der Mitglieder wurde auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen. Fünf von sieben Mitgliedern haben selbst Tierversuche durchgeführt. 2017 wurden 278 Anträge beraten, davon 249 neue Anträge und 29 Änderungsanträge. 53 Anträge wurden befürwortet, 24 abgelehnt, bei 272 wurden Änderungen vorgeschlagen. Nur ein Antrag wurde zweimal beraten. Die Behörde wich in 20 Fällen (7,3 %) von den Empfehlungen der TVK ab. Eine Erfassung der Anzahl der Antragsteller, die zu Änderungen Stellung nahmen, erfolgt nicht. Es wurden keine Gutachten bei der ZEBET angefordert, aber Anfragen beim Nationalen Ausschuss gestellt. Das BMEL wurde gemäß § 43 TierSchVersV über vier zurückgewiesene Anträge informiert. Ein Tätigkeitsbericht der TVK ist gesetzlich nicht vorgesehen, jedoch veröffentlicht das LAGeSo jährlich Berichte über Tierversuchsanträge. Die TVK wird regelmäßig über behördliche Entscheidungen und deren Begründungen informiert.


Fragen

1. Für welchen Zeitraum werden Mitglieder der Tierversuchskommission (TVK) berufen und wann endet die aktuelle Berufungsperiode? 2. Wie und wo erfolgt die Bekanntmachung der Bewerbungsphase für die nächste Berufungsperiode? 3. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung von Tierschutzorganisationen (mind. ein Drittel der Mitglieder) in der aktuellen TVK-Zusammensetzung erfüllt? 4. Wie viele TVK-Mitglieder haben selbst Tierversuche durchgeführt oder führen sie durch? 5. Wie viele Tierversuchsanträge wurden 2017 beraten, wie viele wurden genehmigt, abgelehnt oder mit Änderungen versehen? 6. Wie wird die Kommission über den behördlichen Umgang mit ihren Stellungnahmen informiert? 7. Wie viele Anträge wurden 2017 mehrfach in der Kommission beraten? 8. Wie viele Antragsteller mussten 2017 zu Änderungsvorschlägen der Kommission Stellung nehmen? 9. In wie vielen Fällen wurde 2017 ein Gutachten bei der ZEBET (BfR) angefordert? 10. Wie oft ist die zuständige Behörde 2017 von den Empfehlungen der TVK abgewichen? 11. In wie vielen Fällen hat das LAGeSo 2017 das BMEL nach § 43 TierSchVersV informiert? 12. Warum veröffentlicht die TVK keine Tätigkeitsberichte wie Ethikkommissionen für klinische Studien?