Fragen
1. Für welchen Zeitraum werden Mitglieder der Tierversuchskommission (TVK) berufen und wann endet die aktuelle Berufungsperiode?
2. Wie und wo erfolgt die Bekanntmachung der Bewerbungsphase für die nächste Berufungsperiode?
3. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung von Tierschutzorganisationen (mind. ein Drittel der Mitglieder) in der aktuellen TVK-Zusammensetzung erfüllt?
4. Wie viele TVK-Mitglieder haben selbst Tierversuche durchgeführt oder führen sie durch?
5. Wie viele Tierversuchsanträge wurden 2017 beraten, wie viele wurden genehmigt, abgelehnt oder mit Änderungen versehen?
6. Wie wird die Kommission über den behördlichen Umgang mit ihren Stellungnahmen informiert?
7. Wie viele Anträge wurden 2017 mehrfach in der Kommission beraten?
8. Wie viele Antragsteller mussten 2017 zu Änderungsvorschlägen der Kommission Stellung nehmen?
9. In wie vielen Fällen wurde 2017 ein Gutachten bei der ZEBET (BfR) angefordert?
10. Wie oft ist die zuständige Behörde 2017 von den Empfehlungen der TVK abgewichen?
11. In wie vielen Fällen hat das LAGeSo 2017 das BMEL nach § 43 TierSchVersV informiert?
12. Warum veröffentlicht die TVK keine Tätigkeitsberichte wie Ethikkommissionen für klinische Studien?