Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Nachfragen zum Forschungsvorhaben einer Berliner Wissenschaftsgruppe zum Gesangsverhalten von Nachtigallen

23.04.2018
Berlin

Beschreibung

Die Anfrage thematisiert das durch EU-Mittel geförderte Forschungsvorhaben zum Gesangsverhalten von Nachtigallen. Der Antrag auf Förderung wurde am 18. Oktober 2016 gestellt, die Bewilligung erfolgte im August 2017. Für die Förderung musste kein endgültiger Nachweis der Genehmigungen vorgelegt werden – ein „Ethics“-Plan genügte, ergänzt durch eine bereits bestehende Versuchsgenehmigung. Eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Wildvögeln wurde nicht beantragt, weshalb auch keine vom LAGeSo erteilt wurde; dennoch sei laut Senat der Bedarf nicht vollständig durch Vogelzuchten abdeckbar. Die Forscher begründen die Studie als Grundlagenforschung, die neuronale Mechanismen der Kommunikation erforschen soll, mit möglichem Bezug zu Autismusforschung – trotz unterschiedlicher Hirnstrukturen bei Vögeln und Menschen. Eine Ablehnung durch die Tierversuchskommission habe es nicht gegeben. Die Belastung der Tiere wurde im Antrag von den Forschenden selbst als „mittel“ eingestuft, was das LAGeSo bestätigte. Diese Einschätzung ist bis heute unverändert.


Fragen

1. Wann wurde der Antrag zur EU-Förderung für den Tierversuch an Nachtigallen gestellt? 2. Wann wurden die EU-Fördergelder für den Nachtigallen-Versuch ausgereicht? 3. Treffen Informationen zu, dass vor Ausreichung der EU-Fördermittel die Genehmigungen für den Tierversuch vorgelegt werden müssen? 4. Treffen Informationen zu, dass die Entnahme von Nachtigallen aus der Natur in der tierversuchsrechtlichen Genehmigung durch das LaGeSo abgelehnt wurde und es nicht möglich ist, alle für den Tierversuch benötigten Nachtigallen von Vogelzüchtern zu erwerben? Wenn dem so ist, welche Genehmigungen wurden für die Bewilligung der EU-Fördergelder vorgelegt? 5. Treffen Informationen zu, dass es sich um einen Versuch in der Grundlagenforschung handelt und wenn ja, welche Begründung gibt es dafür, dass dieser Tierversuch an Nachtigallen zu einem Erkenntnisgewinn über den Autismus führen soll, obwohl das menschliche Hirn sowohl in seiner Struktur als auch Funktion keine Gemeinsamkeiten mit einem Vogelhirn hat? 6. Treffen Informationen zu, dass die Tierversuchskommission eine Ablehnung des Antrages empfohlen hat, und wenn ja, mit welcher Begründung hat sich die Genehmigungsbehörde über diese Ablehnung hinweggesetzt? 7. Vor dem Hintergrund der presseöffentlichen Äußerungen einer der Forscher*innen, dass die Nachtigallen durch ihren Versuch keine Schmerzen erleiden würden, frage ich: hat sich etwas geändert an der Einschätzung der Genehmigungsbehörde, wonach es sich um einen Versuch mit einer mittleren Belastung handelt, also um einen Versuch bei dem per Definition Eingriffe und Handlungen durchgeführt werden, die eine mittelgradige, kurzfristige oder eine leichte, mittel- bis langfristige Belastung bewirken (Schmerzen, Leiden, Schäden, schwere Angst oder erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens)?