Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Tierversuche in Studiengängen der Berliner Universitäten und Hochschulen

05.06.2018
Berlin

Beschreibung

In Berlin wird in den Studiengängen Biologie, Agrarwissenschaften (HU), Veterinärmedizin (FU) und forschungsbezogen an der Charité mit lebenden oder toten Tieren gearbeitet. Die Tiere stammen aus eigenen Zuchten, dem Handel oder Schlachthöfen. Es kommen u.a. Kleinnager, Fische, Hunde, Katzen, Pferde, Schweine und Wiederkäuer zum Einsatz. Die Tötung ist an der FU und HU Bestandteil bestimmter Kurse. Verbleibende Tiere werden nach Möglichkeit weiterverwendet oder abgegeben, andernfalls gesetzeskonform entsorgt. In Veterinärmedizin besteht aufgrund der TAppV keine Wahlmöglichkeit – ein Studienabschluss ohne Tierverbrauch ist nicht möglich. In anderen Studiengängen können tierversuchsfreie Kurse gewählt werden. Sanktionen erfolgen, wenn Pflichtleistungen nicht erbracht werden. Maßnahmen zur Reduktion des Tierverbrauchs umfassen Modelle, Dummies, Videos, Computermethoden und Tierbeobachtungen. Die FU und Charité verfolgen konkrete Projekte zur Etablierung von Alternativen. Der Senat fördert dies mit jährlich steigenden Mitteln (2018–2022: insgesamt 8,6 Mio. €). Die HU hat einen Tierschutzausschuss eingerichtet. Die Charité bietet ausschließlich tierversuchsfreie Lehre. Eine generelle Begründung für tierversuchsfreie vs. nicht-tierversuchsfreie Studiengänge ergibt sich nicht, da es keine abweichenden Regelungen innerhalb gleicher Studiengänge an FU und HU gibt.


Fragen

1. In welchen Studiengängen/Kursen wird mit lebenden oder toten Tieren gearbeitet? a) Aus welcher Quelle stammen diese Tiere? b) Um welche Tierarten handelt es sich? Wie viele pro Jahr (lebend/tot)? c) In welchen Studiengängen ist die Tötung Bestandteil? d) Was passiert mit den Tieren nach der Verwendung in der Lehre? 2. Welche Wahlmöglichkeiten haben Studierende zwischen tierverbrauchenden und -freien Kursen? In welchen Studiengängen ist ein Abschluss ohne Tierverbrauch möglich? 3. Welche Sanktionen drohen Studierenden, die Tierversuche oder Tiertötungen verweigern? Auf welcher Rechtsgrundlage? 4. Welche Maßnahmen wurden zur Reduktion von Tierzahlen in der Ausbildung ergriffen? a) Welche Mittel stellt der Senat bereit? b) Welche Fakultäten haben Tierverbrauch reduziert, konstant gehalten oder erhöht? 5. Welche tierversuchsfreien Methoden werden in der Ausbildung bereits angewendet? 6. Welche künftigen Maßnahmen sind zur Reduktion des Tierverbrauchs geplant? 7. Wenn ein Studiengang an einer Hochschule tierversuchsfrei ist und an einer anderen nicht – welcher „vernünftige Grund“ i.S.d. § 1 TierSchG rechtfertigt die Tierverwendung?