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Tod von Laborhunden

05.03.2025
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (Die Linke) befasst sich mit dem Tod von Laborhunden in Sachsen seit 2018. Laut Antwort der Staatsregierung wurde die Tötung von Hunden im Rahmen genehmigter Tierversuchsvorhaben nicht erlaubt. Todesfälle und Euthanasien werden laut Tierschutz-Versuchstierverordnung in den Einrichtungen dokumentiert, insbesondere in einem Kontrollbuch (§7) sowie durch tiermedizinische Aufzeichnungen (§8). Diese Unterlagen liegen der Staatsregierung jedoch nicht vor. Veterinärpathologische Untersuchungsberichte über verstorbene oder euthanasierte Hunde sind nicht vorhanden. Die Entsorgung toter Hunde erfolgt gemäß dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Da es sich um Material der Kategorie 1 handelt, besteht eine gesetzliche Beseitigungspflicht. Zuständig ist der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung (TBA Lenz), der die toten Tiere in einem zugelassenen Betrieb verarbeitet. Informationen zur Verarbeitungsmethode sind auf der Website der TBA Lenz öffentlich einsehbar.


Fragen

1. Wie viele Hunde wurden seit 2018 aus welchen Gründen getötet oder sind verstorben? 2. Was waren die medizinischen Gründe für Tod oder Euthanasie der Hunde (inkl. Details zu Einrichtung, Todesursache, Jahr etc.)? 3. Liegen veterinärpathologische Untersuchungsberichte zu verstorbenen/euthanasierten Hunden vor? 4. Wie werden tote Hunde entsorgt, wenn sie nicht mehr zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden? 5. Welche Unternehmen übernehmen die Entsorgung und was geschieht mit den toten Tieren?