Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Haltung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Schleswig-Holstein Teil 2

14.04.2025
Schleswig-Holstein

Beschreibung

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW) thematisiert die Haltung und das Schicksal von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Schleswig-Holstein seit 2018. Laut Landesregierung handelte es sich bei den eingesetzten Hunden ausschließlich um Tiere aus privater Haltung. Diese Hunde verblieben zu jeder Zeit – vor, während und nach den jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungskursen – bei ihren privaten Haltern. Eine Unterbringung in Einrichtungen, Vermittlung in Privathände oder anderweitige Unterbringung fand demnach nicht statt. Ebenso sind der Landesregierung keine Fälle bekannt, in denen Hunde in Tierversuchseinrichtungen getötet wurden, sei es im Rahmen von §4 oder §7 Tierschutzgesetz oder aus medizinischen Gründen, oder ungeplant verstorben sind. Folglich entfällt auch die Frage nach der Entsorgung verstorbener Tiere. Die Landesregierung stützt sich auf ihr Wissen und verweist auf die gleichbleibende Haltung der Hunde in privatem Umfeld.


Fragen

1. Was geschah mit Hunden seit 2018, die endgültig aus Tierversuchen ausgeschieden waren und bei denen keine Entnahme von Organen/Geweben geplant war? 2. Wurden die ausgeschiedenen Hunde weiter in Einrichtungen gehalten, in Privathände vermittelt oder anderweitig untergebracht? 3. Wie viele Hunde wurden seit 2018 in Tierversuchseinrichtungen getötet oder sind dort verstorben? (inkl. Gründe, Anzahl, Jahr, Einrichtung etc.) 4. Welche Unternehmen übernehmen die Entsorgung verstorbener Hunde und was geschieht mit ihnen?