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Ausstieg aus dem Tierversuch

26.10.2023
Bundesebene

Beschreibung

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema "Ausstieg aus dem Tierversuch" geantwortet. ​ Die Fragesteller kritisieren, dass die Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag lediglich eine Reduktionsstrategie festgelegt haben, statt den vollständigen Ausstieg aus Tierversuchen zu verfolgen. ​ Die Bundesregierung betont, dass die EU-Versuchstierrichtlinie den rechtlichen Rahmen setzt und keine strengeren nationalen Regelungen erlaubt. Sie arbeitet an einem strategischen Ansatz zur Reduzierung der Zahl der Versuchstiere und fördert Alternativmethoden. ​ Tierversuche für Botulinumtoxin wurden 2021 an 22.440 Mäusen genehmigt, obwohl tierversuchsfreie Verfahren verfügbar sind. ​ Die Bundesregierung setzt sich für die Streichung des LD50-Tests aus dem Europäischen Arzneibuch ein und fördert Projekte zur Entwicklung tierversuchsfreier Methoden. ​ Eine Umschichtung öffentlicher Gelder aus Tierversuchen in tierversuchsfreie Forschung ist nicht möglich, da die Mittel nicht gesondert erhoben werden. ​ Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden und steht im Austausch mit der Wissenschaftsgemeinschaft. ​


Fragen

1. Verfolgt die Bundesregierung Pläne, um den vollständigen Ausstieg aus dem Tierversuch mit konkreten zeitlichen Meilensteinen in die Wege zu leiten? ​ Wenn ja, welche konkreten Schritte und Zielsetzungen einschließlich Zeit- und Maßnahmenplan sind vorgesehen? ​ Wenn nein, warum nicht? ​ 2. Sofern eine bloße Reduktionsstrategie verfolgt wird, welche konkreten Schritte und Zielsetzungen einschließlich Zeit- und Maßnahmenplan sind hier angedacht? ​ 3. Hat die Bundesregierung zu der Tatsache, dass 2021 Tierversuche an 22.440 Mäusen für die Testung von Botulinumtoxin zu regulatorischen Zwecken genehmigt worden sind, obwohl tierversuchsfreie Verfahren verfügbar sind, eine eigene Position erarbeitet? ​ Wenn ja, welche? ​ a) In welchem Bundesland und in welchem Labor werden diese Tests nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen? ​ b) Welche Firma hat diese Tierversuche nach Kenntnis der Bundesregierung beantragt und welche Behörde hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt? ​ c) Welche Begründung hat diese Firma in ihrem Antrag nach Kenntnis der Bundesregierung vorgebracht, Tierversuche durchzuführen, anstatt tier-versuchsfrei zu testen? ​ 4. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Europäische Arzneibuch sowohl tierversuchsfreie Testmethoden zur Chargenprüfung von Botox beinhaltet als auch den LD50-Test an Tieren verankert, bei der Europäischen Arzneibuchkommission EDQM darauf hinwirken, dass der Botox-Tierversuch aus den Regularien gestrichen wird? ​ 5. Wird sich die Bundesregierung für ein EU-weites Tierversuchs- und ein Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Botulinumtoxinprodukte einsetzen? ​ 6. Wird die Bundesregierung eine rechtliche Überprüfung dahingehend vornehmen, inwieweit die Herstellerfirmen von Botulinumtoxinpräparaten bei der Nicht-Anwendung der im Europäischen Arzneibuch aufgenommenen sogenannten Alternativverfahren ggf. ​ gegen geltendes Recht verstoßen? ​ 7. Befürwortet die Bundesregierung eine Umschichtung öffentlicher Gelder aus Tierversuchen in die tierversuchsfreie Forschung? ​ 8. Gedenkt die Bundesregierung eine Umverteilung der Subventionen in Richtung der tierversuchsfreien Forschung aktiv vorzunehmen? ​ 9. Wann und wie wird die Bundesregierung ggf. ​ eine Neuausrichtung der Fördermaßnahmen für tierversuchsfreie Forschung vornehmen? ​ 10. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass in deutschen Laboren in Zukunft nicht mehr der auf Tierleid basierende LAL-Test, sondern ausschließlich tierversuchsfreie Tests eingesetzt werden? ​ 11. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der LAL-Test aus dem Europäischen Arzneibuch gestrichen wird? ​