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Tierversuche im Saarland

18.12.2017
Saarland

Beschreibung

2016 wurden im Saarland 50 Anträge auf Tierversuche gestellt und alle genehmigt. Zusätzlich wurden 21 nicht genehmigungspflichtige Vorhaben angezeigt. Hauptsächlich kamen Mäuse (fast 25.000), Ratten, Schweine und andere Tiere zum Einsatz. Die Aufteilung erfolgte teils für Versuche (§ 7 Abs. 2 TierSchG), teils zur Organ-/Gewebeentnahme (§ 4 Abs. 3 TierSchG). Die Versuche wurden von der Universität des Saarlandes (Campus Saarbrücken, Universitätsklinikum Homburg) und der Pharmacelsus GmbH durchgeführt. Für die Genehmigung wird die Unerlässlichkeit geprüft, die Tierversuchskommission und Tierschutzbeauftragte geben Stellungnahmen ab. Die Landesregierung setzt auf regelmäßige Fortbildungen der Kommissionsmitglieder und unterstützt deren Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen. 2016 standen 4.000 € zur Stärkung der kritischen Beurteilung zur Verfügung. Zudem wird der Austausch zwischen Behörden, Kommission und Tierschutzbeauftragten gepflegt. Für 2018 war eine überregionale Veranstaltung zu Alternativen zu Tierversuchen geplant. Ziel bleibt, die Zahl der Tierversuche so gering wie möglich zu halten.


Fragen

1. Wie viele Anträge auf Durchführung von Tierversuchen wurden im Jahr 2016 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt? 2. Wenn Anträge abgelehnt wurden, wie lautete die jeweilige Begründung für die Ablehnung? 3. Wie viele von der Genehmigungspflicht ausgenommene Versuchsvorhaben/Tierversuche wurden im Jahr 2016 den Behörden angezeigt? 4. An welchen Tierarten wurden im Jahr 2016 Tierversuche vorgenommen und in jeweils welcher Anzahl? 5. Zu welchen Zwecken wurden die Tiere bei den Versuchen verwendet (bitte nach Tierart auflisten)? 6. Welche Unternehmen, Institutionen und sonstige Einrichtungen im Saarland haben im Jahr 2016 Tierversuche durchgeführt und in jeweils welcher Anzahl? 7. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die im Haushalt 2016 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro geführt, die die kritische Haltung in Bezug auf die Beurteilung der Unerlässlichkeit von Tierversuchsanträgen fördern und stärken soll? 8. Welche konkreten Maßnahmen beziehungsweise Anstrengungen unternimmt die Landesregierung darüber hinaus, um die Zahl der Tierversuche im Saarland so gering wie möglich zu halten?