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Tierversuche von Hunden zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken in Schleswig-Holstein Teil 2

14.04.2025
Schleswig-Holstein

Beschreibung

Die Kleine Anfrage von Christian Dirschauer (SSW) bezieht sich auf Tierversuche mit Hunden zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken in Schleswig-Holstein seit 2018. Nach Angaben der Landesregierung wurden Hunde ausschließlich in zwei Kursen eingesetzt: Einer wird von der Christian-Albrechts-Universität Kiel angeboten, in dem Tierpflegerinnen und Tierpfleger in Ausbildung grundlegende Untersuchungen wie Auskultation, Impfung und Lymphknotenkontrolle an Hunden aus privater Haltung üben. Der andere Kurs, organisiert durch ein privates Unternehmen, schult Tierärztinnen und Tierärzte in Ultraschalldiagnostik. Dabei handelt es sich um nicht-invasive Verfahren. Insgesamt wurden bis zu 4 Hunde jährlich an der Universität Kiel und 36 Hunde in dem privaten Unternehmen maximal zweimal jährlich für je eine Stunde verwendet. Alle Hunde bleiben dauerhaft im Besitz ihrer Halterinnen und Halter. Es erfolgt keine Haltung in Einrichtungen, keine Weiterverwendung zu wissenschaftlichen Zwecken, keine Tötung oder Vermittlung. Zudem werden keine Hunde im Studium eingesetzt, weshalb auch keine tierfreien Alternativmethoden zur Anwendung kommen. Eine Nutzung der Tiere über die genannten Formate hinaus ist laut Landesregierung nicht bekannt.


Fragen

1. Was genau wird mit den Hunden seit 2018 in den jeweiligen Kursen gemacht? 2. Wie viele Hunde waren wiederverwendet oder erstmals eingesetzt? 3. Wie oft wurden wiederverwendete Hunde zuvor eingesetzt? 4. Wie viele Hunde wurden im Studium (Pflicht-/Wahlpflichtmodule) eingesetzt? 5. Welche Alternativmethoden ersetzen Tierversuche mit Hunden im Studium? 6. Was geschieht nach der Verwendung mit den Hunden? 7. Werden Hunde weiterverwendet, vermittelt oder getötet? 8. Werden Hunde ohne geplante weitere Nutzung in Einrichtungen gehalten – und unter welchen Bedingungen?