Fragen
1. In wie vielen Fällen konnte in den vergangenen zehn Jahren eine Kommission nach § 15 TierSchG nicht ausreichend besetzt werden?
2. Waren Kommissionen nach § 15 TierSchG mit nicht ausreichender Besetzung in den vergangenen zehn Jahren in Genehmigungsprozessen beratend tätig?
3. Falls nicht ausreichend besetzte Kommissionen in Genehmigungsprozessen beratend tätig waren: Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die nicht ausreichende Besetzung auf die Qualität der Beratung ausgewirkt?
4. Aus welchen Gründen entstehen aus Sicht der Landesregierung die Schwierigkeiten, die Kommissionen nach § 15 TierSchG zu besetzen?
5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um die Schwierigkeiten, die Kommissionen nach § 15 TierSchG zu besetzen, zu reduzieren?