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Haltung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Schleswig-Holstein Teil 1

14.04.2025
Schleswig-Holstein

Beschreibung

Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Christian Dirschauer (SSW) wurden seit 2018 in Schleswig-Holstein keine Hunde in Tierversuchseinrichtungen gehalten. Tierversuche mit Hunden fanden ausschließlich im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen statt und betrafen ausschließlich Hunde aus privater Haltung. Diese Tiere blieben während des gesamten Prozesses bei ihren Halterinnen und Haltern. Zwei Kurse wurden durchgeführt: Einer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, bei dem angehende Tierpfleger den Umgang mit Hunden erlernten, beispielsweise Untersuchungen wie Abhören, Tasten und Impfen. Der zweite Kurs, angeboten durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen, schulte Tierärztinnen und Tierärzte in der Ultraschalldiagnostik. Es wurden keine chirurgischen oder invasiven Eingriffe vorgenommen. Die Belastung der Hunde wurde als gering eingeschätzt. Insgesamt wurden seit 2018 36 Privathunde eingesetzt, maximal zweimal jährlich und jeweils nur für ca. eine Stunde. Angaben zur Haltung, Herkunft, Transport, tierärztlichen Kontrolle oder Mehrfachverwendung im eigentlichen Sinne entfallen, da die Hunde nicht in Einrichtungen untergebracht waren.


Fragen

1. In welchen Tierversuchseinrichtungen wurden seit 2018 Hunde gehalten, und wie viele (inkl. Rasse und Geschlecht)? 2. Woher stammen die Hunde und wer übernahm den Transport? 3. Wie wurden die Hunde gehalten (Raumgröße, Auslauf, Beschäftigung etc.)? 4. Wie oft wurden sie tierärztlich untersucht, und existieren Protokolle? 5. Welchem Verwendungszweck und Schweregrad wurden die Tierversuche zugeordnet? 6. Welche Versuchsmethoden wurden angewendet, und wie viele Hunde wurden mehrfach verwendet? 7. In wie vielen Versuchsreihen waren mehrfach eingesetzte Hunde beteiligt?