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Nicht-verwendbare Tiere in der Forschung

21.09.2020
Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage thematisiert das Schicksal von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht in Tierversuchen verwendet werden. 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 680.735 solcher Tiere gezählt. Diese Tiere entstanden durch Überproduktion bei der Zucht transgener Linien, da nur ein Teil den gewünschten Genotyp aufweist. Der Großteil der Tiere wird aus Platz- und Ressourcengründen getötet, wobei ein „vernünftiger Grund“ nach Tierschutzrecht vorliegen muss. Die Verwendung als Futtertier in Zoos oder zu Ausbildungszwecken ist zulässig. Forschungseinrichtungen müssen Konzepte zur Minimierung dieser Tiere vorlegen. Die Landesregierung verweist auf die rechtlichen Grundlagen der EU-Richtlinie 2010/63/EU und betont, dass Tierschutz mit der verfassungsrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit abgewogen werden muss. Die Tiere wurden 2017 hauptsächlich zur Zucht (271.471), Generierung (26.271) und Erhaltung (382.993) genetischer Linien genutzt. Ein Bericht an die EU erfolgt alle fünf Jahre, daher lagen zum Zeitpunkt der Antwort nur Zahlen bis 2017 vor.


Fragen

1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Landesregierung 2017, 2018 und 2019 in nordrhein-westfälischen Einrichtungen für Versuchszwecke geboren, jedoch nicht nach § 4 oder § 7 TierSchG verwendet? 2. Für welche Zwecke wurden die Tiere aus Frage 1 verwendet? Sofern entsprechende Daten verfügbar sind, bitte bei den unterschiedlichen Verwendungszwecken die jeweilige Anzahl der Tiere angeben.