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Tierversuche im Studium; Verfassungsbeschwerde

20.03.2000
Bundesebene - Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BVR 1834/97

Beschreibung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Biologiestudentin nicht zur Entscheidung angenommen. Diese hatte gefordert, Tierversuche im Studium aus Gewissensgründen zu vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass die Hochschullehrer kraft ihrer Lehrfreiheit berechtigt seien, den Lehrinhalt festzulegen. Die Beschwerdeführerin habe jedoch keine gleichwertigen Alternativen zu den Tierversuchen aufgezeigt. Ein grundrechtlicher Ausgleich sei nur bei entsprechendem Vorbringen möglich. Das Bundesverfassungsgericht sah keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung und keine Verletzung von Grundrechten. Ein praktisches Klärungsinteresse sei angesichts der Einzelfallrelevanz nicht gegeben.