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Tierversuche mit Makaken

11.12.2012
Bremen - OVG Bremen
Aktenzeichen: 1 A 180/10; 1 A 367/10

Beschreibung

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Kläger, ein Hirnforscher der Universität Bremen, Anspruch auf eine Genehmigung für Tierversuche mit Makaken hatte. Die Versuche dienen der Grundlagenforschung und teilweise der medizinischen Forschung. Die Belastung der Tiere durch Flüssigkeitsmanagement und Fixierung wurde als mäßig/mittel eingestuft, basierend auf umfassenden veterinärmedizinischen Untersuchungen und Verhaltensbeobachtungen. Die Forschung des Klägers wurde als international bedeutend und möglicherweise von hervorragender Bedeutung bewertet. Die Beklagte hatte die Genehmigung unter Berufung auf ethische Bedenken und gesellschaftlichen Wertewandel verweigert, was das Gericht als rechtlich unzulässig erachtete. Die Abwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Tierschutz ergab, dass die Versuche ethisch vertretbar sind. Die Beklagte hat kein Ermessen bei der Genehmigung, da die Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes erfüllt sind. Die Revision wurde nicht zugelassen.