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Uni Bremen Tierversuche an Makaken

17.04.2024
Bremen - VG Bremen
Aktenzeichen: 5 V 2729/23

Beschreibung

Das Verwaltungsgericht Bremen hat am 17. April 2024 dem Antrag eines Wissenschaftlers auf einstweilige Genehmigung zur Fortführung eines Tierversuchsprojekts mit Makaken teilweise stattgegeben. Der Forscher betreibt seit vielen Jahren Grundlagenforschung zur neuronalen Aktivität bei kognitiven Prozessen. Die zuständige Behörde hatte den Antrag auf Genehmigung der Versuche abgelehnt, u.a. mit der Begründung, die Belastung der Tiere sei zu hoch und der Erkenntnisgewinn gering. Das Gericht entschied jedoch, dass keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen und die ethische Vertretbarkeit der Versuche im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könne. Die Kammer ordnete eine Interessenabwägung an, die zugunsten des Antragstellers ausfiel, da ein Abbruch der Versuche zu irreversiblen Nachteilen führen würde. Jedoch wurde die Genehmigung insofern eingeschränkt, als an neu beschafften Tieren keine chirurgischen Eingriffe vorgenommen werden dürfen. Ein vollständiger Ausschluss der Versuche sei im Lichte des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebots nicht vertretbar.


Angewandte Norm